Ein Ghostwriter verfasst Texte im Auftrag eines Verlages, einer Agentur oder eines einzelnen Auftraggebers. Nach außen erscheint nicht er, sondern der Auftraggeber. Juristisch betrachtet stellt sich die Frage: Ist das gesetzeskonform? Bereits in der Antike war Ghostwriting im politischen und akademischen Bereich üblich. Cicero, Cäsar und Augustus ließen sich ihre Reden schreiben.
Die Dienstleistung hat sich bis in die heutige Zeit weiterentwickelt. Um ihre Kommunikation zu optimieren, lassen sowohl führende Wirtschaftslenker ihre Reden gegen Bezahlung schreiben als auch Politiker. Ebenso werden Biografien gerne von Prominenten in Auftrag gegeben. Die Gründe dafür sind in erster Linie mangelnde Zeit sowie der hohe Qualitätsanspruch. Sobald es um die Erlangung von Abschlüssen geht, wie im Bereich der Hochschulen, treten rechtliche Fragestellungen auf. Einige Regelungen gilt es zu beachten, damit die hilfreiche Dienstleistung legal ist.
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Rechtliche Grundlagen bei Aufträgen an Ghostwriter
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, die sich aus dem Grundgesetz ergibt. Dies bedeutet die freie Gestaltbarkeit der Verträge hinsichtlich Vertragsgegenstand und Vertragspartner, sofern nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird. Verträge mit Ghostwriter werden ebenso im Rahmen dieser zivilrechtlichen Privatautonomie geschlossen.
Der Autor verpflichtet sich darin zur Erstellung einer definierten Leistung. Rechtlich ist diese Vereinbarung ein Werkvertrag gemäß § 631 BGB. Das Besondere an dieser Vertragskonstellation: Der Autor verzichtet auf sein Urheberrecht und überträgt an den Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte. Auf der anderen Seite verpflichtet sich der Auftraggeber, das vereinbarte Honorar an den Auftragnehmer zu zahlen.
Um wiederkehrende Regelungen nicht in jedem Vertrag umfangreich aufzunehmen, wird in den Verträgen im Regelfall auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwiesen. Die AGB sind zusätzlich Vertragsbestandteil und stellen die rechtliche Grundlage der Geschäftsbeziehung dar.
Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte am 01.09.2019 in einem Grundsatzurteil (Az. 11 U 51/08) fest, dass grundsätzlich die Inanspruchnahme der Dienstleistungen eines Ghostwriters nicht zu beanstanden ist. In dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Ghostwriter verpflichtete sich der Autor, über seine Urheberschaft Stillschweigen zu bewahren. Er gestattete gleichzeitig dem Auftraggeber, sich als Verfasser des Werkes auszugeben.
Das Gericht wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass es bei der Urteilsfindung um die grundsätzliche Beurteilung des Ghostwritings als Dienstleistung ging. Dabei wurde festgestellt, dass nicht nur das Verfassen einer Rede für einen hochrangigen Manager legitim ist. Die Richter sahen keinen Unterschied darin, dies im wissenschaftlichen Bereich einzusetzen. Das bedeutet in der Praxis: Neben dem Schreiben von Fachliteratur oder Romanen ist die Erstellung von Vorlagen für wissenschaftliche Arbeiten absolut legal.
Für die rechtliche Beurteilung ist die Vertragskonstellation zu beachten
Bei der Beantwortung der Frage, welches Recht beim wissenschaftlichen Ghostwriting Anwendung findet, ist die jeweilige Konstellation zu beachten:
Bei den ersten drei Konstellationen ist die Vermeidung möglicher strafrechtlicher Vergehen zu beachten. Ebenso ist im Verhältnis zur Hochschule auf Sanktionen zu achten, sofern die Hochschulgesetzgebung nicht eingehalten wird. Insbesondere der eidesstattlichen Erklärung nach § 157 StGB und deren Bedeutung sollte Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Ghostwriter und dem Auftraggeber ist mit einem üblichen Kaufvertrag vergleichbar. Die gesetzlichen Regelungen finden sich vorrangig im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Beispielsweise regeln die §§ 280 ff. BGB den Schadenersatz, wenn der Auftragnehmer seinen Lieferverpflichtungen nicht vollumfänglich nachkommt. Die Besonderheit ist die zusätzliche Anwendung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
Im § 13 UrhG ist das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft am Werk festgeschrieben und kann nicht abgegolten werden. Danach obliegt es dem Urheber, ob und in welcher Form seine Urheberbezeichnung verwendet werden kann. Dies bedeutet in der Praxis, dass der Autor eines Textes vor einer Verbreitung des Werkes seine Zustimmung erteilen muss.
Was ist zu beachten, um strafrechtliche Sanktionen zu vermeiden?
Das Verhältnis zwischen Hochschule und Auftraggeber ist von dem Verhältnis zwischen dem Ghostwriter und dem Auftraggeber deutlich zu unterscheiden. Beispiel: Der Auftraggeber reicht eine vom Ghostwriter verfasste Arbeit trotz anderslautender vertraglicher Vereinbarungen unverändert als eine von ihm erstellte Arbeit ein.
In diesem Fall ist mit Sanktionen der Hochschule zu rechnen. Bei Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, die Arbeit sei in der Form von ihm eigenständig verfasst, wiegt dies besonders schwer. Diese Vorgehensweise bedeutet, der Studierende hat eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben. Rechtlich ist dies eine strafbare Handlung gemäß § 156 StGB. Somit ist mit einem Bußgeld sowie mit einer Exmatrikulation zu rechnen. Die Hochschule benötigt für diesen Fall allerdings eine Rechtsgrundlage durch eine entsprechende Regelung innerhalb der Hochschulordnung.
Wichtig: Dieser beispielhafte Fall ist von dem, der dem oben genannten Urteil des OLG Frankfurt zugrunde gelegen hat, deutlich zu unterscheiden. Das Gericht hat die Verwertung einer beauftragten Mustervorlage oder einer Teilarbeit zur Verfassung einer eigenen Arbeit als legal bewertet. Es erwähnte in seiner Begründung ebenso, dass es sich beim Inhalt nicht um neue wissenschaftliche Erkenntnisse gehandelt habe. Auch einer vermeintlichen Sittenwidrigkeit der Ghostwriter-Vereinbarung erteilten die Richter eine Absage.
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Arbeitet der wissenschaftliche Ghostwriter legal?
Kann ein Ghostwriter rechtlich belangt werden, wenn der Auftraggeber eine Arbeit unverändert als eine von ihm verfasste Abschlussarbeit einreicht? Die vertraglichen Vereinbarungen renommierter Ghostwriting-Agenturen beinhalten im Normalfall die Regelung, dass angefertigte Arbeiten ausschließlich als Vorlagen zu verwenden sind. Häufig sind ähnliche Angaben ebenso Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wird ein Text trotzdem unverändert übernommen und eingereicht, handelt der Auftraggeber vertragswidrig.
Anders liegt folgender Fall: Der Autor nimmt nachweislich einen Auftrag zur Erstellung einer Arbeit an, die unverändert vom Auftraggeber als Abschlussarbeit eingereicht werden soll. Mit diesem eindeutigen Wissen macht sich der Ghostwriter der Beihilfe zur falschen Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung schuldig.
Hier muss eindeutig festgestellt werden: Qualität macht den Unterschied! Kein seriöser Anbieter für Ghostwriting schließt eine solche vertragliche Vereinbarung ab, die eindeutig gegen geltendes Recht verstößt. Hierzu passt das Urteil des OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 116/10) vom 08.02.2011. Die Richter entschieden, dass die auftragsgemäße Verfassung von Abschlussarbeiten oder Dissertationen nicht legal ist.
Ebenso ist ein möglicher Straftatbestand der Urkundenfälschung auszuschließen. Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Auf einem Bierdeckel in einer Gastwirtschaft markiert die Kellnerin die konsumierten Gläser Bier mit jeweils einem Strich. Zur Abrechnung dient der Bierdeckel als Urkunde über die Anzahl der getrunkenen Gläser Bier. Diese Urkunde garantiert nicht, dass Sie von einer bestimmten Kellnerin erstellt wurde. Eine Urkunde dient dem Beweis im Rechtsverkehr. Sie garantiert nicht, dass der Inhalt vom Nutzer stammt.
Fazit und aktuelle Rechtslage
Wie mehrere Urteile belegen, ist Ghostwriting legal. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) strebt die Einführung eines neuen Straftatbestandes „Wissenschaftsbetrug“ an. Nach Meinung von Fachanwälten ist alleine die Begrifflichkeit „Betrug“ in dem Zusammenhang nicht umsetzbar, da damit in der Rechtsprechung eine Vermögensverschiebung einhergeht. Dies liegt in den angesprochenen Fällen nicht vor und ist kaum nachvollziehbar. Insofern ist in naher Zukunft nicht mit einer Änderung der Rechtslage zu rechnen.
Abschließend bleibt festzuhalten: Ghostwriting ist legal und es ist erlaubt zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten qualifizierte Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wichtig ist, die Grenzen zur Legalität nicht zu überschreiten. Dies ist dann der Fall, wenn eine von Dritten erstellte Vorlage unverändert als eigene Abschlussarbeit eingereicht wird.
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Qualität der Arbeiten
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Wir schreiben die Arbeiten nach den von Ihnen vorgegebenen Standards, da diese an verschiedenen Hochschulen unterschiedlich sein können. Wenn es keine gibt, verwenden wir Standardvorlagen für die Schreibarbeit.
Ja, die endgültige Arbeit wird noch einmal von einem professionellen Korrektor geprüft, außerdem wird sie auf Übereinstimmung mit den ursprünglichen Anforderungen und Wünschen des Auftraggebers überprüft. Literaturquellen werden auf Verfügbarkeit und Konformität, Formatierungsstandards, Themenerschließung usw. überprüft.
Details und Arbeitsablauf
Ja, Ghostwriting ist in Deutschland legal. Sie können die von einem Ghostwriter verfasste Arbeit als Referenz beim Verfassen Ihrer eigenen Arbeit verwenden. Es kann auch zur Vorabkontrolle des Standes einer Untersuchung oder zur Überprüfung der eigenen Untersuchung usw. genutzt werden. Allerdings dürfen Sie die Arbeit eines Ghostwriters nicht als Ihre eigene Arbeit ausgeben.
Ja, das ist möglich. Wir helfen auch beim Schreiben eines bestimmten Teils der Arbeit, wir bereiten eine Mustervorlage zum Schreiben Ihrer Arbeit vor, ein Literaturverzeichnis, einen Arbeitsplan, wir helfen Ihnen bei der Themenauswahl. Wenn Sie die Arbeit jedoch selbst schreiben und einen Korrektor oder eine Betreuung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir führen erfolgreich dringende Arbeiten, auch binnen eines Tages, durch, wenn es einen freien Autor gibt. Wir haben eine Abteilung für Eilaufträge, wo die Autoren nur dringende Arbeiten schreiben.
Das hängt von der Komplexität und dem Arbeitsaufwand an. In unserer Praxis gab es den Fall, dass ein Ghostwriter in 24 Stunden eine 16-seitige Arbeit verfasste. Bei knappen Terminvorgaben nehmen wir einen Auftrag nur dann an, wenn wir einen geeigneten Autor zur Erfüllung haben. Stellen Sie eine unverbindliche Anfrage, geben Sie Ihren genauen Termin an und unsere Manager beraten Sie gerne.
Nein, eine bestimmte Note können wir nicht garantieren. Die Bewertung der Arbeit hängt nicht nur vom geschriebenen Text ab, sondern wird auch von anderen Faktoren beeinflusst, die außerhalb unserer Kontrolle liegen. Die Gewährleistung einer guten Note ist nicht professionell, daher bestehen wir selbst auf Teillieferungen der Arbeit, damit Sie sich der Qualität der Arbeit und der Übereinstimmung der Arbeit mit Ihren Anforderungen sicher sein können.
Ja, Sie haben die Möglichkeit, Ihre Arbeit während der Arbeitserstellung sowie 2 Wochen nach Ablauf der Frist völlig kostenfrei entsprechend den Ausgangsanforderungen korrigieren zu lassen. Für viele Arbeiten gibt das Unternehmen eine lebenslange Garantie.
Ja, Ihr Vertrauen und Ihre Sicherheit sind uns wichtig. Es wird Ihnen auch dabei helfen, sich schrittweise mit dem Material vertraut zu machen und gegebenenfalls schnell Korrekturen vorzunehmen.
Ja, natürlich! Ihrem Projekt sind 2 persönliche Manager zugeordnet. Sie stehen Ihnen für alle Fragen gerne zur Verfügung.
Ja, Sie können Ihren persönlichen Betreuer darüber jederzeit informieren. In diesem Fall bezahlen Sie nur die bereits fertiggestellten Teile der Arbeit.
Dem Projekt sind 2 persönliche Manager zugeordnet. Der erste ist Ihr Berater zu Arbeitskosten und -bedingungen. Der zweite Manager überwacht den Fortschritt der Arbeit und steht in ständigem Kontakt mit dem Kunden und dem Autor.
Da diese Fälle in unserer Praxis selten sind, erhalten Sie immer zuerst fertige Teile Ihrer Arbeit, um diese zu bewerten. Sie haben jedoch viele Möglichkeiten. Sie können einen anderen Autor verlangen, wenn Sie aus irgendeinem Grund mit der Zusammenarbeit mit dem ursprünglich ausgewählten Autor nicht zufrieden sind, oder sich mit Ihrer Anfrage an die Betreuungsabteilung wenden, und unsere Manager werden so schnell wie möglich auf Ihre Anfrage antworten.
Preise und Zahlungsverfahren
Ja natürlich. Sie können den Auftrag in Teilen bezahlen, wir empfehlen jedoch die Gesamtzahlung, da der Autor in diesem Fall die Arbeit vollständig schreibt, ohne auf Nachzahlungen zu warten. In jedem Fall können Sie Teile der Arbeit erhalten, um beruhigt zu sein, dass Ihre Arbeit so geschrieben ist, wie Sie es sich wünschen.
Nein, Sie machen sich nicht strafbar. Ghostwriting ist legal und eine jahrhundertealte Praxis. Was Sie allerdings nicht dürfen, ist die von uns angefertigte Arbeit unverändert als Ihre einzureichen.
Ja, natürlich kann eine andere Person für Sie bezahlen. Teilen Sie dieser Person bitte Ihre Auftragsnummer mit. Sobald deren Zahlung bei uns eingegangen ist, wird Ihnen diese gutgeschrieben.
Sie können eine Banküberweisung vornehmen oder sofort über Zahlungssysteme bezahlen, indem Sie auf den Link in der Rechnung klicken. Akzeptiert werden Kredit- oder Debitkarte (Visa, MasterCard, American Express), Mobile-Payment-Zahlungssysteme (Google Pay, Apple Pay) und Online-Bezahlverfahren (Klarna, Giropay). Es besteht die Möglichkeit von Teilzahlungen.
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Betreuungsabteilung
Sie können Ihre Anfrage auf der Impressum-Seite stellen. https://ug-gwc.de/impressum/. Sie können auch jederzeit eine E-Mail schreiben: hilfe@ug-gwc.de oder info@ug-gwc.de.
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Vertraulichkeit
Nein, alle Ihre Daten werden ebenso wie unsere Kommunikation verschlüsselt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Autor erhält lediglich die Anforderungen und Wünsche zum Verfassen der Arbeit. Die Autoren unterzeichnen zudem eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
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Geld-Zurück-Garantie
In folgenden Fällen garantieren wir eine vollständige Rückerstattung: 1. Das Unternehmen hat die Arbeit nicht fristgerecht an den Auftraggeber geschickt, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde etwas anderes vereinbart. Wenn der Auftraggeber und der Betreuer vereinbart haben, den Liefertermin zu verschieben, gilt dieser Termin als Endtermin.
2. Wenn das Werk nicht einzigartig ist. Das Unternehmen ist verpflichtet, ein Werk mit Einzigartigkeit von mindestens 92 % zu liefern. Der Plagiatsbericht des im Prüfsystem PlagScan geprüften Werkes ist eine Bestätigung der Einzigartigkeit des Werkes.
3. Technischer Fehler bei der Bezahlung der Bestellung. Die Zahlung wurde aufgrund von technischen Problemen mit dem Provider, dem Browser oder anderen Systemfehlern zweimal durchgeführt und/oder der Auftraggeber hat versehentlich zweimal für identische Bestellungen bezahlt.
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Der Auftraggeber weigert sich, Anpassungen im Prozess vorzunehmen, und verlangt eine Rückerstattung.
Der Auftraggeber schickt eine gefälschte Bestätigung, dass die Arbeit nicht geliefert wurde.
Die verspätete Ablieferung des fertigen Werks ist auf das Verschulden des Auftraggeber zurückzuführen. Dazu gehören Zahlungsverzug, einschließlich zusätzlicher Gebühren für Änderungsaufträge, Verzögerung bei der Bereitstellung notwendiger Quellen oder verspätete Antworten auf unsere Anfragen. Nicht rechtzeitiger Eingang von Bestellungen aufgrund von technischen Problemen beim Provider, dem Browser oder Systemfehlern auf der Seite des Auftraggeber. Der Auftraggeber hat die Frist freiwillig verlängert.
Wird ein Rückgabeantrag nach Ablauf der Frist eingereicht, ist keine Rückerstattung möglich, da das Fehlen eines Rückgabeantrags bedeutet, dass der Auftraggeber die Qualität der Arbeit akzeptiert hat. Diese Regeln gelten sowohl für den aktuellen Zustand des Werks als auch für das fertige Werk*.
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